Ausbildung zur Sachkundeprüfung / Unterrichtung gem. § 34a GewO

Sachkundeunterrichtung § 34a GewO

Ein Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung verschiedener Sicherheitsdienstleistungen nur Personal einsetzen, dass gem. den Vorgaben der IHK eine Unterrichtung nach §34 a GewO nachweisen kann. 

 

Für wen ist diese Unterrichtung interessant?

Arbeitssuchende, Berufseinsteiger, Soldaten, Interessenten die ihre Zukunft im Bereich Schutz und Sicherheit der öffentlichen Ordnung sehen. Diese Unterrichtung ist alle Personen Pflicht, die:

  • Geld- und Werttransporte
  • Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird
  • Tätigkeit im Auslassbereich einer Diskothek, der vom Einlassbereich getrennt ist (dort wird häufig die Verzehrrechnung kassiert)
  • Zugangskontrolle bei Gaststätten (soweit keine Diskothek, vgl. unten)
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inkl. Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion
  • Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss
  • Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z. B. zum Schutz der Musiker)
  • Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen
  • Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten
  • nach Dienstschluss: „Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäude (abgezäunt)
  • Personenschützer (unabhängig von öffentlichem oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum)
  • Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit 

Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder Reihenfolge; (dürfte nicht unter die Sachkundeprüfung fallen, anders dagegen bei Kontrollgängen.)

 

Konzerte, wenn die Wachpersonen nicht nur auf dem Fleck steht, grundsätzlich die Haupttätigkeit aber nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt ist, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.

 

Hier ist mindestens die Unterrichtung nach § 34a GewO nachzuweisen, alternativ kann natürlich auch an der Sachkundeprüfung teilgenommen werden. Die Unterrichtung dauert für abhängig Beschäftigte 40 Stunden, für Selbständige oder Geschäftsführer in Bewachungsunternehmen 80 Stunden. 

 

Inhalt der Unterrichtung

Folgende Sachgebiete sind Inhalt der Unterrichtung:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

 

Sachkundeprüfung § 34a GewO

 

Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist - anstelle der Unterrichtung - grundsätzlich der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich. Dabei sind umfassendere Kenntnisse als bei der Unterrichtung nachzuweisen:

  • Selbstständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften
  • Bewachung in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Bei uns machen Sie automatisiert während der Ausbildung zur Sachkunde gleich die Unterrichtung mit und bekommen über unsere Partner zugleich die praxisrelevanten Einblicke durch ein 80 Std. laufendes Praktikum. Diese Unterrichtungen werden an einem trägerzugelassenen Standort in München, Ingolstadt oder Nürnberg angeboten. 

 

Dauer der Unterrichtung & Sachkundeausbildung

 

80 Stunden Praxis, Theorie 192 Stunden, schriftliche Prüfung 2 Stunden und mündliche Prüfung 15 Min..

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter: academy@bfsd.group